Zur Verwendung als Ruhe- oder Standpodest, u. a. wenn baulich keine Versetzung möglich ist.
Belag aus gelochtem Duett-Raupenblech.
Einfache Öffnung mittels Seilzug.
Hinweis: Bei mehrzügigen Steigleiteranlagen muss ab dem zweiten Leiterzug für jeden klappbaren Zwischenboden ein zusätzliches Zugstrebenpaar (Best.-Nr. 20010109) angebracht werden.